Offizielles Regelwerk der Saunaaufguss Challenge
Offizielles Regelwerk der Saunaaufguss Challenge (SAC)
Saison 2027
Stand: 12. September 2026
Organisator:
Passion Aufguss
Inhaberin: Michelle Aures
Brandenburger Straße 23
90579 Langenzenn
Deutschland
E-Mail: kontakt@passion-aufguss.de
Die Saunaaufguss Challenge, nachfolgend „SAC“, ist ein von Passion Aufguss veranstalteter Saunaaufguss-Wettbewerb und dient zugleich als Qualifikation für die Saunaaufguss Experts Challenge, nachfolgend „SEC“.
Veranstalter ist der jeweilige Austragungsort.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eine vorherige Teilnahme an anderen nationalen oder internationalen Saunaaufguss-Wettbewerben schließt die Teilnahme an der SAC nicht aus.
Ein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung besteht nicht. Bei begrenzter Teilnehmerzahl können Anmeldungen insbesondere nach Eingang, verfügbaren Startplätzen und organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Passion Aufguss behält sich vor, Anmeldungen aus sachlichem Grund abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet wäre.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das von Passion Aufguss bereitgestellte Anmeldeformular.
Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der jeweiligen SAC-Veranstaltung ab.
Der Teilnahmevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch Passion Aufguss zustande.
Sollte eine bereits geleistete Teilnahmegebühr bei einer Ablehnung der Anmeldung eingegangen sein, wird diese vollständig zurückerstattet.
Mit der Anmeldung werden dieses Regelwerk und die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Teilnahmebedingungen Bestandteil des Teilnahmevertrags.
Individuell zwischen Passion Aufguss und dem Teilnehmer getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesem Regelwerk.
3. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für eine Qualifikationsveranstaltung der Saunaaufguss Challenge beträgt:
25,00 € pro Teilnehmer und Veranstaltung.
Maßgeblich ist der bei der jeweiligen Anmeldung ausgewiesene Gesamtpreis.
Die Zahlungsweise und Zahlungsfrist werden im Rahmen der Anmeldung beziehungsweise in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Die Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für die endgültige Teilnahme am Wettbewerb.
4. Widerruf und Stornierung durch den Teilnehmer
Bei termingebundenen Veranstaltungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Unabhängig davon räumt Passion Aufguss folgende vertragliche Stornierungsmöglichkeit ein:
Bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
kostenfreie Stornierung und vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % der Teilnahmegebühr werden als Stornopauschale berechnet.
Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen:
100 % der Teilnahmegebühr werden als Stornopauschale berechnet.
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Passion Aufguss durch die Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Passion Aufguss bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, soweit ein solcher Schaden gesetzlich ersatzfähig ist und vom Teilnehmer schuldhaft verursacht wurde.
Die Stornierung soll in Textform, vorzugsweise per E-Mail an kontakt@passion-aufguss.de, erfolgen.
5. Krankheit und sonstige wichtige Gründe
Kann ein Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, eines schwerwiegenden familiären Ereignisses oder eines vergleichbaren wichtigen Grundes nicht teilnehmen, soll Passion Aufguss unverzüglich informiert werden.
Passion Aufguss kann bei berechtigten Zweifeln einen geeigneten Nachweis über das Vorliegen des Hinderungsgrundes verlangen.
Bei Erkrankungen genügt grundsätzlich eine Bescheinigung darüber, dass eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war. Die Offenlegung einer Diagnose ist nicht erforderlich.
Passion Aufguss kann in begründeten Härtefällen unabhängig von den allgemeinen Stornierungsregelungen auf Stornokosten ganz oder teilweise verzichten.
6. Verhinderung und Ersatzteilnehmer
Kann ein angemeldeter Teilnehmer nicht antreten, kann nach vorheriger Abstimmung mit Passion Aufguss ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden.
Ein Anspruch auf Übertragung des Startplatzes besteht nicht.
Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der organisatorischen Möglichkeiten, bereits erfolgter Startauslosungen, Meldefristen und sicherheitsrelevanter Anforderungen.
7. Zuverlässigkeit und ernsthafte Teilnahmeabsicht
Die Anmeldung soll nur erfolgen, wenn eine ernsthafte Absicht zur Teilnahme besteht.
Wiederholte kurzfristige Absagen ohne nachvollziehbaren Grund, wiederholtes Nichterscheinen oder erhebliche und wiederholte Verstöße gegen organisatorische Vorgaben können bei der Entscheidung über die Zulassung zu zukünftigen Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Eine automatische dauerhafte Sperre erfolgt hierdurch nicht.
8. Wettbewerbsdisziplin
Die SAC wird in der Kategorie Showaufguss durchgeführt.
Jeder Teilnehmer entwickelt und präsentiert einen eigenen Showaufguss.
Das Konzept soll insbesondere Kreativität, Originalität, technische Qualität, Sicherheit, Gastorientierung und eine nachvollziehbare Gesamtinszenierung miteinander verbinden.
Die Darbietung kann insbesondere aus folgenden Elementen bestehen:
- Wedeltechniken,
- Musik und Sound,
- Licht,
- Kostüm und Requisiten,
- Storytelling,
- ätherischen Ölen, Suden und zulässigen Räucherwerken,
- weiteren vorher genehmigten Showelementen.
Die Verwendung einzelner Elemente begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung.
9. Sicherheit hat Vorrang
Die Sicherheit von Gästen, Teilnehmern, Jury, Mitarbeitern und sonstigen anwesenden Personen hat jederzeit Vorrang vor der Durchführung der Show.
Anweisungen von Passion Aufguss, der Jury, der Veranstaltungsleitung sowie des jeweiligen Saunabetriebs zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sind unverzüglich zu befolgen.
Der Veranstalter oder der Saunabetrieb kann eine Darbietung unterbrechen oder abbrechen, wenn eine konkrete Gefahr für Personen, Einrichtungen oder den sicheren Veranstaltungsbetrieb besteht.
10. Aufgussmittel und Duftstoffe
Zugelassen sind grundsätzlich geeignete und für den vorgesehenen Einsatz sichere Aufgussmittel.
Hierzu können insbesondere gehören:
- naturreine ätherische Öle,
- geeignete Aufgusssude,
- geeignete Kräuter,
- zulässige Räucherstoffe,
- Quasten und vergleichbare natürliche Aufgusselemente.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- synthetische Duftöle,
- Parfumöle,
- Mentholkristalle,
- unbekannte oder nicht eindeutig identifizierbare Duftstoffe,
- Stoffe, deren Verwendung nach Einschätzung des Veranstalters oder Saunabetriebs ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Passion Aufguss und der jeweilige Saunabetrieb können einzelne Produkte oder Stoffe auch kurzfristig untersagen, wenn dies aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Betriebsgründen erforderlich ist.
11. Offenes Feuer und gefährliche Effekte
Offenes Feuer innerhalb der Saunakabine ist nicht gestattet.
Pyrotechnische Gegenstände, explosionsgefährliche Stoffe und vergleichbare gefährliche Effekte sind untersagt.
Räucherungen sind zulässig, sofern sie sicher durchgeführt werden, vom Veranstaltungsort zugelassen sind und keine Gefahr für Personen oder technische Einrichtungen darstellen.
Flucht- und Rettungswege dürfen durch Dekoration, Requisiten oder technische Einrichtungen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden.
12. Duftliste und technische Unterlagen
Jeder Teilnehmer hat innerhalb der vom Veranstalter bekanntgegebenen Frist die für die Durchführung benötigten Unterlagen einzureichen.
Hierzu gehören insbesondere:
Duftliste
mit allen während des Aufgusses verwendeten Duftstoffen und Aufgussmitteln.
Licht- und Technikskript
mit den für Licht-, Ton- und gegebenenfalls Effekttechnik relevanten Informationen.
Die Übermittlung erfolgt über den vom Veranstalter mitgeteilten Übertragungsweg.
Verspätete oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass einzelne technische Wünsche oder Aufgussmittel nicht berücksichtigt beziehungsweise zugelassen werden können.
13. Prüfung der Aufgussmittel
Sämtliche während des Wettbewerbs vorgesehenen ätherischen Öle, Sude, Räucherstoffe und sonstigen Aufgussmittel sind spätestens 30 Minuten vor der eigenen Startzeit an der vom Veranstalter bezeichneten Stelle zur Prüfung bereitzuhalten.
Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht freigegebene Stoffe dürfen während der Darbietung nicht verwendet werden.
Die endgültige Dosierung der ätherischen Öle erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer.
14. Vorbereitung der Darbietung
Jeder Teilnehmer erhält unmittelbar vor seinem Aufguss eine offizielle Vorbereitungszeit von:
15 Minuten.
Innerhalb dieser Zeit dürfen insbesondere Requisiten, Wedeltücher, Kostüme und sonstiges persönliches Equipment vorbereitet und bereitgelegt werden.
Vor Beginn der offiziell zugewiesenen Vorbereitungszeit sind während der laufenden Veranstaltung keine vollständigen Testaufbauten oder Proben in der Wettbewerbsanlage zulässig.
Ein vorheriger Licht- und Toncheck ist nach Abstimmung mit der technischen Leitung möglich, sofern der laufende Veranstaltungsbetrieb dadurch nicht gestört wird und keine vollständige Probe oder ein vollständiger Aufbau der Show erfolgt.
Ein erheblicher oder vorsätzlicher Verstoß gegen diese Regel kann zu einer Punkteabwertung oder, bei Erlangung eines erheblichen Wettbewerbsvorteils, zur Disqualifikation führen.
15. Eigenverantwortliche Vorbereitung
Jeder Teilnehmer ist selbst für die rechtzeitige Bereitstellung seiner persönlichen Wettbewerbsgegenstände verantwortlich.
Hierzu gehören insbesondere:
- Musik beziehungsweise Audiodateien,
- Kostüme,
- Requisiten,
- Wedeltücher und persönliche Wedelutensilien,
- persönliche Showmaterialien.
Vergessene oder verspätet bereitgestellte persönliche Gegenstände begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Verschiebung der Startzeit.
Bei einem technischen Problem, das eindeutig dem Veranstalter oder dem Veranstaltungsort zuzurechnen ist und die Darbietung wesentlich beeinträchtigt, entscheidet die Wettbewerbsleitung gemeinsam mit der Jury über eine angemessene Lösung. Diese kann gegebenenfalls auch eine Wiederholung des Aufgusses umfassen.
16. Helfer und Unterstützung
Helfer dürfen während des eigentlichen Wettbewerbsaufgusses nicht aktiv in die Darbietung eingreifen.
Insbesondere dürfen Helfer oder Gäste während des Aufgusses keine wesentlichen Aufgaben des Teilnehmers übernehmen.
Die Dosierung und Verwendung der Aufgussmittel sowie die eigentliche Durchführung des Aufgusses erfolgen durch den Teilnehmer.
Organisatorische oder sicherheitsbedingte Unterstützung durch Mitarbeiter des Veranstalters oder des Veranstaltungsortes bleibt zulässig.
17. Dauer des Showaufgusses
Die reguläre Dauer eines Wettbewerbsaufgusses beträgt:
mindestens 12:00 Minuten und höchstens 15:30 Minuten.
Für Abweichungen gelten folgende Regelungen:
Bei einer Unterschreitung der Mindestzeit oder Überschreitung der Höchstzeit um bis einschließlich 60 Sekunden erfolgt ein Abzug von 5 Punkten von der Gesamtwertung.
Eine Abweichung von mehr als 60 Sekunden führt zur Disqualifikation.
Die Zeitmessung erfolgt durch die vom Veranstalter bestimmte Person beziehungsweise technische Einrichtung.
18. Verlassen der Saunakabine
Ein kurzzeitiges Verlassen der Saunakabine während der Darbietung, beispielsweise für einen Kostümwechsel, ist zulässig.
Die Saunakabine darf während des gesamten Wettbewerbsaufgusses insgesamt höchstens 35 Sekunden verlassen werden.
Eine Überschreitung dieser Zeit kann zur Disqualifikation führen.
Sicherheitsbedingtes Verlassen der Kabine wird gesondert bewertet und führt nicht automatisch zu einer Sanktion.
19. Moderation und Ansprache
Eine eigene klassische Begrüßungs- oder Sicherheitsansprache durch den Teilnehmer ist nicht zwingend erforderlich.
Die allgemeinen Informationen über Ablauf, verwendete Düfte und sicherheitsrelevante Hinweise können durch das Moderationsteam übernommen werden.
Storytelling und andere inhaltliche Sprachelemente können vom Teilnehmer live gesprochen oder als vorproduzierte Audioaufnahme in die Show integriert werden.
20. Anwesenheits- und Meldepflicht
Teilnehmer müssen spätestens zu dem vom Veranstalter vorab kommunizierten Zeitpunkt am Veranstaltungsort anwesend und einsatzbereit sein.
Kann dieser Zeitpunkt aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden, ist die Veranstaltungsleitung unverzüglich zu informieren.
Verspätetes Erscheinen kann abhängig von Dauer und Auswirkungen zu einer Startverschiebung, Abwertung oder – wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich ist – zum Verlust des Startplatzes führen.
21. Startreihenfolge
Die Startreihenfolge wird durch Passion Aufguss festgelegt beziehungsweise ausgelost.
Die bekanntgegebene Startreihenfolge ist für die Teilnehmer verbindlich.
Änderungen sind aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsbedingten Gründen möglich.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Startzeit besteht nicht.
22. Bewertung
Die Bewertung erfolgt durch eine von Passion Aufguss eingesetzte Fachjury.
Die Jury bewertet unabhängig nach einem einheitlichen Bewertungssystem.
Bewertet werden insbesondere folgende Bereiche:
22.1 Kreativität und Originalität
Bewertet werden insbesondere:
- Idee und Eigenständigkeit,
- Themenwahl,
- konsequente Umsetzung des Themas,
- dramaturgischer Aufbau,
- Individualität der Darbietung.
22.2 Show und Inszenierung
Bewertet werden insbesondere:
- Lichtgestaltung,
- Musik und Sound,
- Kostüm,
- Requisiten,
- visuelle Wirkung,
- Abstimmung und Harmonie der Showelemente.
22.3 Aufguss- und Wedeltechnik
Bewertet werden insbesondere:
- Beherrschung der Wedeltechniken,
- Präzision,
- Luftverteilung,
- Wärmeentwicklung,
- Umgang mit Aufgussmitteln,
- technische Sauberkeit.
22.4 Gastorientierung und Interaktion
Bewertet werden insbesondere:
- Wahrnehmung und Einbeziehung der Gäste,
- Atmosphäre,
- Empathie,
- Kommunikation beziehungsweise Storytelling,
- Gesamterlebnis für das Publikum.
22.5 Sicherheit und Hygiene
Bewertet werden insbesondere:
- sicherer Umgang mit Aufgussmitteln,
- sicherer Umgang mit Requisiten,
- Schutz von Gästen und Einrichtungen,
- sauberer Arbeitsplatz,
- Zustand von Sauna und Ofen nach der Darbietung,
- hygienische Arbeitsweise.
22.6 Gesamteindruck
Bewertet werden insbesondere:
- Stimmigkeit der Gesamtinszenierung,
- Verbindung der einzelnen Elemente,
- Emotionalität,
- Wiedererkennungswert,
- Wirkung der gesamten Darbietung.
23. Punktevergabe
Die Jury vergibt ihre Punkte nach dem für die jeweilige Saison veröffentlichten Bewertungsbogen.
Halbe Punkte können vergeben werden.
Die Gesamtwertung ergibt sich aus der Addition der nach dem Bewertungsbogen vergebenen Punkte sowie gegebenenfalls vorgenommenen Regelabzüge.
Rechen-, Übertragungs- oder Eingabefehler können korrigiert werden.
24. Unabhängigkeit der Jury
Die Jurymitglieder bewerten nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den festgelegten Bewertungskriterien.
Persönliche Sympathien, geschäftliche Interessen oder sonstige sachfremde Erwägungen dürfen die Bewertung nicht beeinflussen.
Mögliche relevante Interessenkonflikte sind gegenüber dem Jurypräsidenten beziehungsweise der Wettbewerbsleitung offenzulegen.
Über erforderliche organisatorische Maßnahmen entscheidet der Jurypräsident gemeinsam mit Passion Aufguss.
25. Juryentscheidung und Einsprüche
Die fachliche Bewertung einer Darbietung unterliegt dem Beurteilungsspielraum der Jury.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Punktzahl oder Platzierung besteht nicht.
Ein Einspruch ist möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
- einen Rechen- oder Übertragungsfehler,
- eine Verwechslung,
- einen erheblichen Verstoß gegen den festgelegten Wettbewerbsablauf,
- eine fehlerhafte Anwendung einer objektiv messbaren Regel.
Ein Einspruch gegen die rein subjektive fachliche Bewertung eines Jurymitglieds ist nicht vorgesehen.
Einsprüche sollen unverzüglich nach Bekanntwerden des möglichen Fehlers gegenüber dem Jurypräsidenten oder der Wettbewerbsleitung erhoben werden.
Gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.
26. Punktgleichheit
Bei identischer Gesamtpunktzahl entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Bereich Aufguss- und Wedeltechnik.
Besteht weiterhin Punktgleichheit, entscheidet die höhere Bewertung im Bereich Gesamteindruck.
Besteht auch danach Gleichstand, entscheidet die Jury in gemeinsamer Beratung über die Platzierung.
27. Feedback
Passion Aufguss verfolgt mit der SAC ausdrücklich auch das Ziel, die fachliche Entwicklung der Teilnehmer zu fördern.
Teilnehmer erhalten nach Möglichkeit individuelles Feedback der Jury zu ihrer Darbietung.
Die eigenen Wertungen beziehungsweise Bewertungsunterlagen können dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Ein Anspruch auf die Herausgabe interner Beratungen oder persönlicher Notizen einzelner Jurymitglieder besteht nicht.
28. Qualifikation für die Saunaaufguss Experts Challenge
Die sechs bestplatzierten Teilnehmer einer SAC-Qualifikationsveranstaltung erhalten einen direkten Startplatz für die zugehörige Saunaaufguss Experts Challenge, soweit in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung nichts Abweichendes bestimmt wurde.
Mit der Qualifikation wird ein persönlicher Startplatz erworben.
Der Startplatz kann nicht ohne Zustimmung von Passion Aufguss auf eine andere Person übertragen werden.
29. Battle Platz 7 gegen Platz 8
Die Teilnehmer auf Platz 7 und Platz 8 erhalten die Möglichkeit, in einem zusätzlichen Battle um einen weiteren Qualifikationsplatz beziehungsweise den hierfür ausgeschriebenen Wettbewerbsvorteil anzutreten.
Für das Battle wird den Teilnehmern Musik zur Verfügung gestellt, die ihnen vorab nicht bekannt ist.
Ziel ist es, spontan auf Musik, Stimmung und Situation zu reagieren und insbesondere Wedeltechnik, Kreativität und Publikumswirkung unter Beweis zu stellen.
Die Entscheidung über den Gewinner des Battles erfolgt durch das Publikum nach dem vom Veranstalter bekanntgegebenen Abstimmungsverfahren.
Bei einem nicht eindeutig feststellbaren Gleichstand entscheidet die bessere Platzierung aus der regulären Jurywertung.
30. Nachrückverfahren
Kann ein bereits qualifizierter Teilnehmer seinen Startplatz bei der SEC nicht wahrnehmen oder gibt diesen zurück, kann Passion Aufguss einen Nachrücker nominieren.
Grundlage ist grundsätzlich die Platzierung beziehungsweise Gesamtpunktzahl der jeweiligen Qualifikationsveranstaltung.
Freie Plätze werden nach Möglichkeit an die nächstplatzierten geeigneten Teilnehmer vergeben.
Ein automatischer Rechtsanspruch auf Nachnominierung besteht nicht, insbesondere wenn organisatorische Fristen bereits abgelaufen sind oder eine Nachbesetzung nicht mehr möglich ist.
31. Publikumswertung
Zusätzlich zur offiziellen Jurywertung kann eine separate Publikumswertung durchgeführt werden.
Diese Publikumswertung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die reguläre Jurywertung oder Platzierung, sofern dieses Regelwerk nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, beispielsweise beim Battle zwischen Platz 7 und Platz 8.
Gewinner einer regulären Publikumswertung können gesondert ausgezeichnet werden.
32. Preise und Auszeichnungen
Die für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Geld-, Sach- oder Sonderpreise werden durch Passion Aufguss vor oder während der Veranstaltung bekanntgegeben.
Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachpreises besteht nicht.
Durch Sponsoren bereitgestellte Preise können bei Ausfall eines Sponsors durch einen vergleichbaren Preis ersetzt werden, soweit dies erforderlich wird.
Die Qualifikationsplätze für die SEC bleiben hiervon unberührt.
33. Fair Play
Von allen Teilnehmern wird ein respektvoller, fairer und professioneller Umgang erwartet.
Unzulässig sind insbesondere:
- vorsätzliche Manipulation oder Sabotage fremder Darbietungen,
- absichtliche Behinderung anderer Teilnehmer,
- Manipulation von Requisiten, Technik oder Aufgussmitteln anderer Teilnehmer,
- Bedrohungen,
- erhebliche persönliche Beleidigungen,
- Belästigungen,
- diskriminierendes Verhalten,
- Gewalt oder Gewaltandrohungen.
Je nach Schwere des Verstoßes können Verwarnungen, Punkteabzüge, Disqualifikation oder Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.
34. Kritik und öffentliche Äußerungen
Sachliche Kritik an Passion Aufguss, der Veranstaltung, der Jury oder einzelnen Entscheidungen ist selbstverständlich zulässig.
Nicht akzeptiert werden vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen, Bedrohungen, gezielte persönliche Diffamierungen oder vergleichbare rechtswidrige Handlungen.
Die Ausübung gesetzlicher Rechte, sachliche Beschwerden und wahrheitsgemäße Erfahrungsberichte werden durch dieses Regelwerk nicht eingeschränkt.
35. Vertrauliche Informationen
Nicht öffentliche personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, vertrauliche Juryberatungen sowie ausdrücklich als vertraulich bezeichnete organisatorische Informationen dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Davon unberührt bleiben eigene Bewertungsunterlagen, öffentlich bekanntgegebene Ergebnisse sowie Informationen, zu deren Offenlegung eine gesetzliche Berechtigung oder Verpflichtung besteht.
36. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung angefertigt werden.
Die Teilnahme am Wettbewerb stellt für sich allein keine pauschale Einwilligung in eine werbliche Nutzung personenbezogener Einzelaufnahmen dar.
Soweit für bestimmte Foto- oder Videoverwendungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt.
Die Nichterteilung einer freiwilligen Foto- oder Videoeinwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung oder die Bewertung.
Unberührt bleiben Aufnahmen und Veröffentlichungen, die aufgrund einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage zulässig sind.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Passion Aufguss.
37. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Die zur Durchführung der Anmeldung und Veranstaltung erforderlichen Daten werden insbesondere zur Teilnehmerverwaltung, Kommunikation, Organisation, Durchführung und Abrechnung verarbeitet.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Passion Aufguss.
Die Zustimmung zu diesem Regelwerk ersetzt keine datenschutzrechtliche Einwilligung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.
38. Haftung von Passion Aufguss
Passion Aufguss haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Passion Aufguss oder seinen gesetzlichen Vertretern beziehungsweise Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Passion Aufguss nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben im Übrigen unberührt.
39. Eigenverantwortung der Teilnehmer
Teilnehmer haben die allgemeinen Sicherheitsregeln des jeweiligen Veranstaltungsortes sowie die Anweisungen des Veranstalters und des Personals zu beachten.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eigene Requisiten, Geräte und Materialien so einzusetzen, dass hiervon keine vermeidbare Gefahr für Gäste, andere Teilnehmer oder Einrichtungen ausgeht.
Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
40. Schäden durch Teilnehmer
Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an Einrichtungen, technischen Anlagen, Saunen, Inventar, Eigentum anderer Teilnehmer oder sonstigem Eigentum Dritter, richtet sich seine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Teilnehmer stellt Passion Aufguss von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einem vom Teilnehmer schuldhaft verursachten Verhalten beruhen.
Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
41. Gesundheit und Teilnahmefähigkeit
Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine eigene gesundheitliche Eignung für die körperlichen und thermischen Belastungen eines Saunaaufgusses einzuschätzen.
Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden ist von einer Teilnahme abzusehen.
Passion Aufguss beziehungsweise der Veranstaltungsort kann eine Teilnahme oder weitere Durchführung untersagen, wenn aufgrund konkreter Umstände eine erhebliche Gesundheits- oder Sicherheitsgefahr erkennbar ist.
42. Veranstaltungsausfall und Verlegung
Muss eine Veranstaltung vollständig abgesagt werden, wird die für diese Veranstaltung gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, können bereits bestätigte Teilnehmer den neuen Termin akzeptieren oder vom Teilnahmevertrag zurücktreten und die gezahlte Teilnahmegebühr zurückverlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung bereits selbst gebuchter Reise- oder Übernachtungskosten, richten sich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Teilnehmern wird empfohlen, bei Reise- und Hotelbuchungen auf angemessene Stornierungsmöglichkeiten zu achten.
43. Änderungen des Veranstaltungsablaufs
Passion Aufguss darf organisatorische Änderungen vornehmen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.
Hierzu können insbesondere Änderungen von:
- Startzeiten,
- Reihenfolge,
- Moderation,
- Juryeinteilung,
- technischen Abläufen,
- Raum- oder Saunazuweisungen
gehören.
Wesentliche Eigenschaften des Wettbewerbs dürfen nicht ohne sachlichen Grund nachträglich zulasten der Teilnehmer geändert werden.
Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer so früh wie möglich informiert.
Führt eine erhebliche Änderung dazu, dass einem Teilnehmer die Teilnahme objektiv nicht mehr zugemutet werden kann, wird im Einzelfall eine angemessene Lösung angeboten.
44. Änderungen dieses Regelwerks
Änderungen dieses Regelwerks nach Abschluss einer Anmeldung erfolgen nur, wenn sie aufgrund von Sicherheitsanforderungen, gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Anforderungen, Vorgaben des Veranstaltungsortes oder aus vergleichbaren zwingenden organisatorischen Gründen erforderlich sind.
Änderungen dürfen den Gesamtcharakter des Wettbewerbs nicht wesentlich verändern und Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.
Für rein redaktionelle Korrekturen, insbesondere die Berichtigung offensichtlicher Schreib- oder Nummerierungsfehler, ist keine gesonderte Zustimmung erforderlich.
45. Hausrecht
Das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes bleibt unberührt.
Den Anweisungen des Veranstalters und des zuständigen Personals des Veranstaltungsortes ist insbesondere in Sicherheits- und Ordnungsfragen Folge zu leisten.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, dieses Regelwerk oder berechtigte Anweisungen kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Vor einer Sanktion soll der Teilnehmer angehört werden, soweit die Situation und insbesondere Sicherheitsgründe dies zulassen.
46. Disqualifikation
Eine Disqualifikation kommt insbesondere bei schwerwiegenden Wettbewerbs- oder Sicherheitsverstößen in Betracht.
Hierzu gehören beispielsweise:
- vorsätzliche Manipulation des Wettbewerbs,
- erhebliche Gefährdung von Gästen oder anderen Personen,
- Verwendung ausdrücklich verbotener Stoffe oder Gegenstände,
- erhebliche Überschreitung festgelegter Zeitgrenzen,
- aktives Eingreifen nicht zugelassener Helfer,
- vorsätzliche Missachtung wesentlicher Sicherheitsanweisungen,
- erhebliche unsportliche Handlungen.
Soweit ein milderes Mittel wie Verwarnung oder Punkteabzug ausreichend ist, soll dieses vorrangig angewendet werden.
Die Entscheidung über eine Disqualifikation trifft die Wettbewerbsleitung in Abstimmung mit dem Jurypräsidenten, soweit nicht wegen einer akuten Gefahr sofortiges Handeln erforderlich ist.
47. Verhältnis zu den Regeln des Veranstaltungsortes
Neben diesem Regelwerk gelten die Haus-, Bade-, Sauna-, Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen des jeweiligen Veranstaltungsortes.
Soweit eine Sicherheitsregel des Veranstaltungsortes strengere Anforderungen vorsieht als dieses Regelwerk, geht die strengere Sicherheitsregel vor.
48. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
49. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Passion Aufguss als Gerichtsstand vereinbart werden.
50. Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Passion Aufguss und einem Teilnehmer bleiben von diesem Regelwerk unberührt.
Passion Aufguss
Inhaberin: Michelle Aures
Brandenburger Straße 23
90579 Langenzenn
Deutschland
E-Mail: kontakt@passion-aufguss.de
Stand des Regelwerks: 12. September 2026

