Offizielles Regelwerk der Modern Classic Challenge

Offizielles Regelwerk der Modern Classic Challenge (MCC)

Saison 2027
Stand: 12. September 2026

Organisator:

Passion Aufguss
Inhaberin: Michelle Aures
Brandenburger Straße 23
90579 Langenzenn
Deutschland

E-Mail: kontakt@passion-aufguss.de

 

Veranstalter ist der jeweilige Austragungsort.

 

Die Modern Classic Challenge, nachfolgend „MCC“, ist ein von Passion Aufguss veranstalteter Saunaaufguss-Wettbewerb.

Im Mittelpunkt steht der klassisch-moderne Saunaaufguss. Bewertet werden insbesondere technische Qualität, Wärmeverteilung, Duftgestaltung, Gastorientierung, Harmonie, Kreativität und die professionelle Durchführung eines Aufgusses.

Die MCC dient zugleich als Qualifikationswettbewerb für die Saunaaufguss Experts Challenge (SEC).

 

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:

  • zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sind und
  • nachweislich über mindestens ein Jahr praktische Tätigkeit in einem Saunabetrieb verfügen.

Als praktische Tätigkeit können insbesondere Tätigkeiten als Saunameister, Aufgießer oder vergleichbare regelmäßige Tätigkeiten im Sauna- und Aufgussbereich berücksichtigt werden.

Passion Aufguss kann einen geeigneten Nachweis über die Tätigkeit verlangen.

Eine vorherige Teilnahme an nationalen oder internationalen Saunaaufguss-Wettbewerben schließt die Teilnahme an der MCC nicht aus.

Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Bei begrenzter Teilnehmerzahl können insbesondere der Eingang der Anmeldung, verfügbare Startplätze sowie organisatorische und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden.

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das von Passion Aufguss bereitgestellte Anmeldeformular.

Mit dem Absenden einer zahlungspflichtigen Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.

Der Teilnahmevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch Passion Aufguss zustande.

Mit Vertragsschluss werden dieses Regelwerk und die bei der Anmeldung bereitgestellten Teilnahmebedingungen Vertragsbestandteil.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Passion Aufguss und einem Teilnehmer haben Vorrang vor diesem Regelwerk.

 

3. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für eine Qualifikationsveranstaltung der Modern Classic Challenge beträgt:

25,00 € pro Teilnehmer und Veranstaltung.

Maßgeblich ist der im jeweiligen Anmeldeformular unmittelbar vor Abgabe der zahlungspflichtigen Anmeldung ausgewiesene Gesamtpreis.

Die Zahlungsweise und Zahlungsfrist werden während der Anmeldung beziehungsweise mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Für Teilnehmer, die sich über die MCC für die Saunaaufguss Experts Challenge qualifizieren, fällt für das zugehörige SEC-Finale grundsätzlich keine zusätzliche Teilnahmegebühr an, soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes ausdrücklich bekanntgegeben wird.

 

4. Stornierung durch den Teilnehmer

Soweit es sich um eine termingebundene Freizeitveranstaltung handelt, kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unabhängig davon gewährt Passion Aufguss folgende vertragliche Stornierungsmöglichkeit:

Bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Kostenfreie Stornierung.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet.

13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Stornopauschale in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr.

Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen

Stornopauschale in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Passion Aufguss kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornierung soll in Textform erfolgen, vorzugsweise per E-Mail an:

kontakt@passion-aufguss.de

 

5. Krankheit und wichtige Hinderungsgründe

Kann ein Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, eines schwerwiegenden familiären Ereignisses oder eines vergleichbaren wichtigen Grundes nicht teilnehmen, ist Passion Aufguss möglichst unverzüglich zu informieren.

Bei berechtigten Zweifeln kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden.

Bei Erkrankungen ist die Angabe einer konkreten Diagnose nicht erforderlich.

Passion Aufguss kann in begründeten Härtefällen ganz oder teilweise auf anfallende Stornokosten verzichten.

 

6. Ersatzteilnehmer

Kann ein angemeldeter Teilnehmer nicht antreten, kann nach vorheriger Zustimmung von Passion Aufguss ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden.

Der Ersatzteilnehmer muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Ein Anspruch auf Übertragung des Startplatzes besteht nicht.

 

7. Ernsthafte Teilnahmeabsicht

Eine Anmeldung soll nur erfolgen, wenn eine ernsthafte Teilnahmeabsicht besteht.

Wiederholtes Nichterscheinen, wiederholte kurzfristige Absagen ohne nachvollziehbaren Grund oder erhebliche Verstöße gegen organisatorische Vorgaben können bei der Zulassung zu zukünftigen Veranstaltungen berücksichtigt werden.

Eine automatische dauerhafte Sperre erfolgt nicht.

 

8. Grundgedanke der Modern Classic Challenge

Die MCC unterscheidet sich bewusst von einem klassischen Showaufguss-Wettbewerb.

Im Mittelpunkt stehen:

  • die Qualität des Aufgusses,
  • klassische und moderne Wedeltechnik,
  • Wärmeverteilung,
  • Duftgestaltung,
  • Gastorientierung,
  • Atmosphäre,
  • Präzision,
  • Harmonie,
  • Kreativität innerhalb eines klassischen Aufgussrahmens.

Showelemente dürfen unterstützend eingesetzt werden, dürfen jedoch nicht den eigentlichen Saunaaufguss und dessen technische Qualität überlagern.

 

9. Wettbewerbsdisziplin

Jeder Teilnehmer präsentiert einen eigenen klassisch-modernen Saunaaufguss.

Der Aufguss soll eine erkennbare Struktur und einen nachvollziehbaren Spannungs- beziehungsweise Wärmeverlauf besitzen.

Erwartet wird eine professionelle Verbindung aus klassischer Aufgusstradition und modernen Gestaltungsmöglichkeiten.

 

10. Klassische Wedeltechniken

Während der Darbietung sollen mindestens vier klassische Wedeltechniken erkennbar und technisch sauber eingesetzt werden.

Hierzu können insbesondere klassische Techniken zur:

  • Luftverteilung,
  • Wärmesteuerung,
  • direkten Befächerung,
  • großflächigen Zirkulation

gehören.

Entscheidend ist nicht allein die Anzahl der gezeigten Techniken, sondern deren Qualität, Zweckmäßigkeit, Kontrolle und harmonische Einbindung in den Aufguss.

Moderne beziehungsweise aus dem Showaufguss bekannte Wedeltechniken sind ergänzend zulässig.

 

11. Verwendung von Handtüchern und Wedelhilfsmitteln

Der Aufguss muss überwiegend mit Handtüchern durchgeführt werden.

Fächer dürfen ergänzend eingesetzt werden.

Fahnen beziehungsweise großflächige Showflags sind nicht zugelassen.

Weitere Hilfsmittel können verwendet werden, sofern sie:

  • sicher sind,
  • dem Charakter eines klassisch-modernen Aufgusses entsprechen und
  • vom Veranstalter beziehungsweise Veranstaltungsort zugelassen werden.

 

12. Dauer des Aufgusses

Die reguläre Dauer beträgt:

mindestens 12:00 Minuten

höchstens 14:00 Minuten.

Die Zeit beginnt mit dem Beginn der Ansprache beziehungsweise dem erkennbaren Beginn der Präsentation.

Die vorgeschriebene Begrüßung und Sicherheitsansprache zählt zur Gesamtzeit.

 

13. Zeitabweichungen

Bei einer Unter- oder Überschreitung des regulären Zeitrahmens um bis einschließlich 60 Sekunden erfolgt ein Abzug von:

5 Punkten

von der Gesamtwertung.

Eine Abweichung von mehr als 60 Sekunden führt grundsätzlich zur Disqualifikation.

Sicherheitsbedingte Unterbrechungen oder außergewöhnliche technische Störungen werden gesondert beurteilt.

 

14. Begrüßung und Sicherheitsansprache

Anders als bei der Saunaaufguss Challenge ist die eigene Ansprache Bestandteil der MCC.

Der Teilnehmer muss die Gäste selbst begrüßen und die notwendigen sicherheitsrelevanten Informationen vermitteln.

Hierzu gehören insbesondere:

  • kurze Vorstellung des Aufgusses,
  • Benennung beziehungsweise Beschreibung der verwendeten Düfte,
  • relevante Sicherheitshinweise,
  • Hinweis, dass Gäste die Sauna jederzeit verlassen dürfen, wenn sie sich unwohl fühlen.

Die Ansprache zählt zur offiziellen Aufgusszeit.

 

15. Gastorientierung

Der Teilnehmer trägt während des gesamten Aufgusses Verantwortung für eine gastorientierte Durchführung.

Hierzu gehören insbesondere:

  • angemessene Wärmeentwicklung,
  • Beobachtung des Wohlbefindens der Gäste,
  • nachvollziehbarer Aufbau des Aufgusses,
  • angemessene Kommunikation,
  • kontrollierte und zielgerichtete Luftverteilung.

Die technische Demonstration von Wedelbewegungen darf nicht zulasten des tatsächlichen Saunaerlebnisses gehen.

 

16. Aufgussmittel und Duftstoffe

Zulässig sind grundsätzlich geeignete und sichere Aufgussmittel, insbesondere:

  • naturreine ätherische Öle,
  • geeignete Aufgusssude,
  • Kräuter,
  • geeignete Räucherstoffe,
  • Quasten beziehungsweise Wenik,
  • sonstige vom Veranstalter zugelassene natürliche Aufgussmittel.

 

17. Nicht zugelassene Duftstoffe

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • synthetische Duftöle,
  • Parfumöle,
  • nicht eindeutig identifizierbare Duftmischungen,
  • ungeeignete beziehungsweise gesundheitsgefährdende Produkte.

Mentholkristalle sind bei der Modern Classic Challenge nicht zugelassen.

Passion Aufguss oder der jeweilige Saunabetrieb kann weitere Produkte untersagen, wenn dies aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Betriebsgründen erforderlich ist.

 

18. Dosierung

Die Dosierung der ätherischen Öle und sonstigen Aufgussmittel erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer.

Der Teilnehmer trägt Verantwortung für eine fachgerechte und angemessene Dosierung.

Übermäßig hohe oder sicherheitsgefährdende Dosierungen können zur Unterbrechung des Aufgusses, zu einer Abwertung oder bei erheblicher Gefährdung zur Disqualifikation führen.

 

19. Prüfung der Aufgussmittel

Sämtliche für die Darbietung vorgesehenen:

  • ätherischen Öle,
  • Sude,
  • Kräuter,
  • Räucherstoffe,
  • sonstigen Aufgussmittel

müssen spätestens 30 Minuten vor der eigenen Startzeit an der dafür vorgesehenen Stelle zur Prüfung vorgelegt werden.

Nicht geprüfte oder nicht zugelassene Produkte dürfen nicht eingesetzt werden.

 

20. Offenes Feuer und gefährliche Effekte

Offenes Feuer innerhalb der Saunakabine ist nicht gestattet.

Nicht zugelassen sind insbesondere:

  • Pyrotechnik,
  • explosionsgefährliche Gegenstände,
  • brennende Requisiten,
  • gefährliche technische Effekte.

Räucherungen sind zulässig, sofern sie sicher durchgeführt werden und der Veranstaltungsort diese gestattet.

 

21. Requisiten und Gestaltung

Requisiten und Gestaltungselemente dürfen eingesetzt werden, solange sie den Charakter des klassisch-modernen Aufgusses unterstützen.

Die MCC ist ausdrücklich kein reiner Showaufguss-Wettbewerb.

Eine aufwendige Bühnenshow, umfangreiche Dekoration oder komplexe Kostümierung führt deshalb nicht automatisch zu einer besseren Bewertung.

Im Vordergrund bleiben Aufgusstechnik, Gastorientierung, Wärme, Duft und Harmonie.

 

22. Musik

Musik darf zur atmosphärischen Unterstützung des Aufgusses verwendet werden.

Die Musikauswahl soll:

  • zum Konzept passen,
  • einen harmonischen Ablauf unterstützen und
  • den Aufguss nicht unnötig dominieren.

Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Bereitstellung seiner Musikdateien verantwortlich.

 

23. Licht und technische Effekte

Licht kann unterstützend eingesetzt werden.

Eine aufwendige Lichtshow oder ein gesondertes Lichtskript ist für die MCC nicht erforderlich.

Technische Effekte werden nur insoweit bewertet, wie sie den Gesamtaufguss sinnvoll unterstützen.

 

24. Vorbereitung

Jeder Teilnehmer erhält unmittelbar vor seinem eigenen Aufguss eine offizielle Vorbereitungszeit von:

15 Minuten.

Innerhalb dieser Zeit dürfen insbesondere:

  • Handtücher,
  • Fächer,
  • Quasten,
  • Düfte,
  • Requisiten,
  • Musik,
  • sonstige persönliche Utensilien

bereitgelegt und vorbereitet werden.

 

25. Vorbereitung außerhalb der zugewiesenen Zeit

Vollständige Proben oder Testaufbauten in der Wettbewerbsanlage außerhalb der zugewiesenen Vorbereitungszeit sind nicht zulässig.

Ein Licht- oder Toncheck kann nach vorheriger Abstimmung erfolgen, sofern dadurch:

  • kein vollständiger Aufbau erfolgt,
  • keine vollständige Probe durchgeführt wird und
  • der laufende Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Ein Verstoß kann abhängig von Schwere und Wettbewerbsvorteil zu einer Verwarnung, einem Punkteabzug oder zur Disqualifikation führen.

 

26. Eigenverantwortliche Ausstattung

Der Teilnehmer ist selbst für seine persönliche Ausstattung verantwortlich.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Handtücher,
  • Wedelutensilien,
  • Musik,
  • Kleidung,
  • Requisiten,
  • persönliche Aufgussmaterialien.

Vergessene Gegenstände oder technische Probleme aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Verschiebung der Startzeit.

 

27. Technische Probleme des Veranstalters

Tritt eine erhebliche technische Störung auf, die eindeutig dem Veranstalter oder Veranstaltungsort zuzurechnen ist und die Darbietung wesentlich beeinträchtigt, entscheidet die Wettbewerbsleitung gemeinsam mit dem Jurypräsidenten über eine angemessene Lösung.

Diese kann insbesondere bestehen aus:

  • Fortsetzung nach kurzer Unterbrechung,
  • Nichtberücksichtigung der Störung bei der Bewertung,
  • Wiederholung der Darbietung.

 

28. Helfer

Aktive Eingriffe durch Helfer, Gäste oder andere Teilnehmer während des eigentlichen Wettbewerbsaufgusses sind nicht zulässig.

Die wesentlichen Tätigkeiten des Aufgusses müssen vom Teilnehmer selbst ausgeführt werden.

Insbesondere müssen:

  • Dosierung,
  • Aufgießen,
  • Wärmeverteilung,
  • wesentliche Wedelarbeit

vom Teilnehmer selbst erfolgen.

 

29. Verlassen der Saunakabine

Der Teilnehmer soll während der eigentlichen Präsentation in der Saunakabine bleiben.

Ein Verlassen der Kabine ist grundsätzlich nur aus einem nachvollziehbaren organisatorischen, gesundheitlichen oder sicherheitsbedingten Grund zulässig.

Ein rein showbedingtes längeres Verlassen der Kabine entspricht nicht dem Charakter der Modern Classic Challenge und kann negativ bewertet werden.

 

30. Anwesenheitspflicht

Teilnehmer müssen spätestens zu dem von Passion Aufguss kommunizierten Zeitpunkt am Veranstaltungsort anwesend und startbereit sein.

Bei unverschuldeter Verspätung ist die Veranstaltungsleitung unverzüglich zu informieren.

Je nach Auswirkung kann eine Verspätung zu:

  • einer organisatorischen Startverschiebung,
  • einem Punkteabzug,
  • oder, wenn die Durchführung nicht mehr möglich ist, zum Verlust des Startplatzes

führen.

 

31. Startreihenfolge

Die Startreihenfolge wird durch Passion Aufguss festgelegt beziehungsweise ausgelost.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Startzeit besteht nicht.

Änderungen können insbesondere aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsbedingten Gründen vorgenommen werden.

 

32. Jury

Die Bewertung erfolgt durch eine von Passion Aufguss eingesetzte Fachjury.

Die Jurymitglieder sollen über ausreichende Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich Saunaaufguss verfügen.

Die Jury bewertet unabhängig nach dem veröffentlichten Bewertungssystem.

Relevante Interessenkonflikte sind gegenüber dem Jurypräsidenten beziehungsweise der Wettbewerbsleitung offenzulegen.

 

33. Bewertungsgrundsatz

Bei der MCC steht nicht die größtmögliche Showwirkung im Vordergrund.

Entscheidend ist, wie überzeugend der Teilnehmer einen qualitativ hochwertigen, klassisch-modernen Saunaaufguss gestaltet.

Die einzelnen Bewertungskriterien werden deshalb stets im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Saunaerlebnis betrachtet.

 

34. Bewertung – Aufguss- und Wedeltechnik

Besonders berücksichtigt werden:

  • Beherrschung klassischer Wedeltechniken,
  • saubere Ausführung,
  • Kontrolle des Handtuchs,
  • fließende Übergänge,
  • sinnvolle moderne Techniken,
  • sichere Handhabung,
  • technische Vielfalt ohne unnötige Überinszenierung.

 

35. Bewertung – Wärmeverteilung

Bewertet werden insbesondere:

  • gleichmäßige Verteilung der Wärme,
  • kontrollierter Aufbau der Hitze,
  • Wahrnehmung der Gäste,
  • Anpassung der Wedelintensität,
  • sinnvolle Nutzung des Saunaraums,
  • Vermeidung unangemessener Hitzespitzen.

 

36. Bewertung – Duft und Aufgussmittel

Bewertet werden insbesondere:

  • Qualität der verwendeten Aufgussmittel,
  • passende Dosierung,
  • Duftkomposition,
  • zeitliche Abstimmung,
  • Verbindung von Duft und Konzept,
  • fachgerechter Einsatz der Aufgussmittel.

 

37. Bewertung – Gastorientierung und Kommunikation

Bewertet werden insbesondere:

  • Begrüßung,
  • Verständlichkeit der Ansprache,
  • sicherheitsrelevante Informationen,
  • Empathie,
  • Wahrnehmung der Gäste,
  • Kommunikation,
  • angemessene Interaktion,
  • Wohlfühlfaktor.

 

38. Bewertung – Kreativität und Konzept

Auch ein klassisch-moderner Aufguss darf individuell und kreativ gestaltet werden.

Bewertet werden insbesondere:

  • eigener Stil,
  • nachvollziehbare Idee,
  • sinnvoller Ablauf,
  • Kreativität innerhalb des Modern-Classic-Konzepts,
  • Verbindung von Musik, Duft, Technik und Atmosphäre.

Eine aufwendige Handlung oder ausgeprägtes Storytelling ist nicht erforderlich.

 

39. Bewertung – Harmonie und Atmosphäre

Bewertet werden insbesondere:

  • Gesamtfluss der Darbietung,
  • Harmonie zwischen den einzelnen Aufgussrunden,
  • Musik,
  • Duft,
  • Wärme,
  • Wedelarbeit,
  • zeitlicher Aufbau,
  • Atmosphäre in der Kabine.

 

40. Bewertung – Sicherheit und Hygiene

Bewertet werden insbesondere:

  • Einhaltung der Sicherheitsregeln,
  • sichere Dosierung,
  • sichere Verwendung der Materialien,
  • hygienisches Arbeiten,
  • Zustand der Saunakabine,
  • Umgang mit dem Saunaofen,
  • Vermeidung unnötiger Risiken.

Die Sicherheit hat jederzeit Vorrang vor der Bewertung.

 

41. Gesamteindruck

In den Gesamteindruck fließen insbesondere ein:

  • Professionalität,
  • technische Qualität,
  • Authentizität,
  • Atmosphäre,
  • Harmonie,
  • Gastwirkung,
  • Wiedererkennungswert,
  • Gesamterlebnis.

 

42. Punktevergabe

Die Jury bewertet anhand des für die jeweilige Saison veröffentlichten Bewertungsbogens.

Punkte können in ganzen oder halben Punkteschritten vergeben werden.

Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Jurybewertungen abzüglich gegebenenfalls verhängter Regelabzüge.

Offensichtliche Rechen-, Eingabe- oder Übertragungsfehler können korrigiert werden.

 

43. Regelverstöße und Sanktionen

Abhängig von Art und Schwere eines Regelverstoßes können folgende Maßnahmen angewendet werden:

  1. Hinweis oder Verwarnung
  2. Punkteabzug
  3. Disqualifikation

Eine Disqualifikation soll grundsätzlich nur erfolgen, wenn:

  • ein schwerwiegender Regelverstoß vorliegt,
  • ein erheblicher Wettbewerbsvorteil erzielt wurde,
  • andere Personen gefährdet wurden,
  • eine wesentliche Sicherheitsregel vorsätzlich oder erheblich verletzt wurde,
  • Manipulation oder schwerwiegendes unsportliches Verhalten vorliegt.

Soweit ein milderes Mittel ausreichend ist, soll dieses vorrangig angewendet werden.

 

44. Juryentscheidungen und Einsprüche

Die fachliche Bewertung der Darbietung unterliegt dem Beurteilungsspielraum der Jury.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Punktzahl oder Platzierung besteht nicht.

Ein Einspruch ist insbesondere möglich bei konkreten Anhaltspunkten für:

  • Rechenfehler,
  • Übertragungsfehler,
  • Verwechslungen,
  • fehlerhafte Zeitmessung,
  • falsche Anwendung objektiv messbarer Regeln,
  • erhebliche Abweichungen vom veröffentlichten Wettbewerbsablauf.

Die subjektive fachliche Bewertung eines Jurymitglieds ist grundsätzlich nicht Gegenstand eines Einspruchs.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

45. Punktgleichheit

Bei identischer Gesamtpunktzahl entscheidet zunächst die höhere Bewertung im Bereich:

Aufguss- und Wedeltechnik.

Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet die höhere Bewertung im Bereich:

Wärmeverteilung und Gastorientierung.

Besteht auch danach Punktgleichheit, entscheidet die höhere Bewertung des Gesamteindrucks.

Sollte weiterhin vollständiger Gleichstand bestehen, entscheidet die Jury nach gemeinsamer Beratung.

 

46. Feedback

Die Modern Classic Challenge soll neben dem Wettbewerb auch der fachlichen Weiterentwicklung der Teilnehmer dienen.

Teilnehmer erhalten nach Möglichkeit individuelles Juryfeedback.

Eigene Bewertungsunterlagen beziehungsweise eigene Punkte können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Ein Anspruch auf Einsicht in vertrauliche Juryberatungen oder persönliche Notizen einzelner Jurymitglieder besteht nicht.

 

47. Qualifikation für die Saunaaufguss Experts Challenge

Die Teilnehmer auf den:

Plätzen 1 bis 6

qualifizieren sich unmittelbar für die zugehörige Saunaaufguss Experts Challenge (SEC).

Der Qualifikationsplatz ist persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar.

 

48. Nachrückverfahren

Kann ein qualifizierter Teilnehmer seinen SEC-Startplatz nicht wahrnehmen, kann Passion Aufguss einen Nachrücker nominieren.

Grundlage hierfür ist grundsätzlich die Platzierung der jeweiligen MCC-Qualifikationsveranstaltung.

Die Nachrückmöglichkeit kann entfallen, wenn eine organisatorische Nachbesetzung aufgrund bereits abgelaufener Fristen nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist.

 

49. Publikumswertung

Zusätzlich zur offiziellen Jurywertung kann eine separate Publikumsabstimmung stattfinden.

Die Publikumswertung hat keinen Einfluss auf die reguläre Jurywertung oder die Qualifikation für die SEC.

Der Publikumssieger kann gesondert ausgezeichnet werden.

 

50. Preise und Auszeichnungen

Je nach Veranstaltung können insbesondere:

  • Sachpreise,
  • Gutscheine,
  • Geldpreise,
  • Sonderauszeichnungen

vergeben werden.

Art und Umfang der Preise können von Veranstaltung zu Veranstaltung variieren.

Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachpreises besteht nicht.

 

51. Fair Play

Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem fairen, respektvollen und professionellen Verhalten.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Manipulation fremder Materialien,
  • Sabotage,
  • vorsätzliche Störung anderer Teilnehmer,
  • Bedrohungen,
  • Gewalt,
  • erhebliche persönliche Beleidigungen,
  • Belästigungen,
  • diskriminierendes Verhalten.

 

52. Sachliche Kritik

Sachliche Kritik an Passion Aufguss, der Jury, dem Veranstaltungsablauf oder Wettbewerbsentscheidungen bleibt selbstverständlich zulässig.

Nicht akzeptiert werden vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen, Bedrohungen, rechtswidrige persönliche Diffamierungen oder vergleichbare Handlungen.

Die Ausübung gesetzlicher Rechte und wahrheitsgemäße Erfahrungsberichte werden durch dieses Regelwerk nicht eingeschränkt.

 

53. Vertrauliche Informationen

Personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, nicht öffentliche Juryberatungen sowie ausdrücklich vertraulich behandelte Informationen dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht werden.

Eigene Bewertungen, öffentlich bekanntgegebene Ergebnisse und eigene persönliche Erfahrungen werden hiervon nicht erfasst.

 

54. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung angefertigt werden.

Die Teilnahme an der MCC stellt keine pauschale Einwilligung zur werblichen Verwendung personenbezogener Einzelaufnahmen dar.

Soweit für bestimmte Veröffentlichungen oder Werbenutzungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt.

Eine verweigerte Foto- oder Videoeinwilligung hat keinen Einfluss auf:

  • Zulassung,
  • Teilnahme,
  • Jurybewertung,
  • Qualifikation.

Unberührt bleiben Aufnahmen und Veröffentlichungen, die auf einer anderen gesetzlichen Grundlage zulässig sind.

 

55. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Die für Anmeldung und Durchführung erforderlichen Daten werden insbesondere verarbeitet für:

  • Teilnehmerverwaltung,
  • Kommunikation,
  • Organisation,
  • Durchführung,
  • Abrechnung,
  • Ergebnisverwaltung.

Weitere Informationen ergeben sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung von Passion Aufguss.

Die Anerkennung dieses Regelwerks ersetzt keine datenschutzrechtliche Einwilligung, wenn eine solche erforderlich ist.

 

56. Haftung von Passion Aufguss

Passion Aufguss haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Passion Aufguss beziehungsweise seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung bleibt ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung:

  • des Lebens,
  • des Körpers,
  • der Gesundheit

sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

 

57. Eigenverantwortung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eigene Materialien und Requisiten fachgerecht und sicher einzusetzen.

Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und des jeweiligen Saunabetriebs sind einzuhalten.

 

58. Gesundheitliche Teilnahmefähigkeit

Der Teilnehmer trägt Verantwortung dafür, seine eigene gesundheitliche Eignung für die körperlichen und thermischen Belastungen des Wettbewerbs einzuschätzen.

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden soll von einer Teilnahme abgesehen werden.

Passion Aufguss beziehungsweise das Personal des Veranstaltungsortes kann einen Aufguss unterbrechen oder eine Teilnahme untersagen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gesundheits- oder Sicherheitsgefahr bestehen.

 

59. Veranstaltungsausfall

Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, wird die für diese Veranstaltung entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Insbesondere gelten für selbst gebuchte:

  • Hotels,
  • Bahnfahrten,
  • Flüge,
  • sonstige Reiseleistungen

die gesetzlichen Haftungsregelungen.

Teilnehmern wird empfohlen, möglichst stornierbare Reise- und Übernachtungsangebote zu nutzen.

 

60. Veranstaltungsverlegung

Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, kann der Teilnehmer den neuen Termin akzeptieren.

Kann oder möchte er am neuen Termin nicht teilnehmen, kann er vom Teilnahmevertrag zurücktreten und erhält die gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

 

61. Änderungen des Veranstaltungsablaufs

Passion Aufguss darf organisatorische Änderungen vornehmen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen den Teilnehmern zumutbar sind.

Hierzu gehören insbesondere Änderungen bei:

  • Startzeiten,
  • Startreihenfolge,
  • Moderation,
  • Jurybesetzung,
  • technischen Abläufen,
  • Raum- oder Saunazuweisungen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte organisatorische Ausgestaltung besteht nicht.

 

62. Änderungen dieses Regelwerks

Nach Vertragsschluss werden wesentliche Regeländerungen nur vorgenommen, wenn dies aufgrund:

  • gesetzlicher Vorgaben,
  • behördlicher Anforderungen,
  • Sicherheitsanforderungen,
  • zwingender Vorgaben des Veranstaltungsortes,
  • vergleichbarer wichtiger organisatorischer Gründe

erforderlich ist.

Änderungen dürfen den Gesamtcharakter der MCC nicht wesentlich verändern und Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Über wesentliche Änderungen werden angemeldete Teilnehmer so früh wie möglich informiert.

Redaktionelle Korrekturen und die Beseitigung offensichtlicher Fehler bleiben jederzeit möglich.

 

63. Hausrecht

Das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes bleibt unberührt.

Den Sicherheits- und Ordnungsanweisungen des Veranstalters sowie des zuständigen Personals des Veranstaltungsortes ist Folge zu leisten.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

64. Verhältnis zu den Regeln des Veranstaltungsortes

Zusätzlich zu diesem Regelwerk gelten insbesondere:

  • Hausordnung,
  • Badeordnung,
  • Saunaordnung,
  • Brandschutzbestimmungen,
  • Sicherheitsbestimmungen

des jeweiligen Veranstaltungsortes.

Bei widersprüchlichen Sicherheitsanforderungen gilt die strengere Sicherheitsregel.

 

65. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

 

66. Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Sitz von Passion Aufguss als Gerichtsstand vereinbart werden.

 

67. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen Passion Aufguss und einem Teilnehmer bleiben unberührt.

 

Passion Aufguss
Inhaberin: Michelle Aures
Brandenburger Straße 23
90579 Langenzenn
Deutschland

E-Mail: kontakt@passion-aufguss.de

Stand des Regelwerks: 12. September 2026

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