Regelwerk der Saunaaufguss Experts Challenge

Offizielles Regelwerk der Saunaaufguss Experts Challenge (SEC)

Saison 2027
Stand: 12. September 2026

Veranstalter

Passion Aufguss
Inhaberin: Michelle Aures
Brandenburger Straße 23
90579 Langenzenn
Deutschland

E-Mail: kontakt@passion-aufguss.de

Die Saunaaufguss Experts Challenge, nachfolgend „SEC“, ist das Finale und die höchste Wettbewerbsklasse der von Passion Aufguss veranstalteten Saunaaufguss-Challenge-Formate.

Die SEC verbindet zwei unterschiedliche Disziplinen:

  1. Showaufguss
  2. Klassisch-Moderner Aufguss / Modern Classic

Ziel ist es, die Teilnehmer nicht nur hinsichtlich ihrer Show- und Inszenierungsfähigkeiten, sondern auch hinsichtlich ihrer klassischen Aufgusskompetenz, Wedeltechnik, Wärmeverteilung, Duftgestaltung und Gastorientierung zu bewerten.

 

1. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme an der SEC erfolgt grundsätzlich ausschließlich aufgrund einer vorherigen Qualifikation oder einer ausdrücklich von Passion Aufguss vergebenen Wildcard.

Zur Teilnahme berechtigt sind insbesondere:

  • qualifizierte Teilnehmer der Saunaaufguss Challenge (SAC),
  • qualifizierte Teilnehmer der Modern Classic Challenge (MCC),
  • Gewinner weiterer ausdrücklich als SEC-Qualifikation ausgeschriebener Passion-Aufguss-Wettbewerbe,
  • ausdrücklich von Passion Aufguss nominierte Wildcard-Inhaber.

Die jeweils für eine Qualifikationsveranstaltung geltende Anzahl an SEC-Startplätzen ergibt sich aus dem Regelwerk beziehungsweise der Ausschreibung des jeweiligen Qualifikationswettbewerbs.

 

2. Persönlicher Qualifikationsplatz

Ein erworbener SEC-Startplatz ist personenbezogen.

Er kann nicht eigenständig verkauft, verschenkt oder auf eine andere Person übertragen werden.

Kann ein qualifizierter Teilnehmer nicht antreten, entscheidet Passion Aufguss über eine mögliche Nachnominierung nach den Bestimmungen dieses Regelwerks.

 

3. Mehrfache Qualifikation

Qualifiziert sich eine Person während derselben Saison über mehrere Wettbewerbe für die SEC, erhält sie dadurch nur einen SEC-Startplatz.

Ein dadurch frei werdender Qualifikationsplatz soll grundsätzlich an den nächstplatzierten, noch nicht qualifizierten Teilnehmer der betreffenden Qualifikationsveranstaltung weitergegeben werden.

Voraussetzung ist, dass eine Nachnominierung organisatorisch noch möglich ist.

 

4. Wildcards

Passion Aufguss kann zusätzliche SEC-Startplätze als Wildcards vergeben.

Wildcards können insbesondere vergeben werden:

  • an international erfolgreiche Aufgießer,
  • an besonders qualifizierte Teilnehmer,
  • zur internationalen Erweiterung des Teilnehmerfeldes,
  • zur Besetzung kurzfristig freigewordener Startplätze,
  • aus besonderen sportlichen oder organisatorischen Gründen.

Ein Anspruch auf die Vergabe einer Wildcard besteht nicht.

Wildcard-Teilnehmer unterliegen denselben Wettbewerbs-, Sicherheits- und Bewertungsregeln wie alle anderen SEC-Teilnehmer.

 

5. Annahme des SEC-Startplatzes

Ein qualifizierter Teilnehmer muss seinen SEC-Startplatz innerhalb der von Passion Aufguss mitgeteilten Frist bestätigen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung und reagiert der Teilnehmer auch nach angemessener Erinnerung nicht, kann der Startplatz anderweitig vergeben werden.

Mit der Bestätigung erklärt der Teilnehmer seine verbindliche Absicht, am SEC-Finale teilzunehmen.

 

6. Teilnahmegebühr

Für Teilnehmer, die sich ordnungsgemäß für die SEC qualifiziert haben oder eine Wildcard erhalten haben, fällt für das SEC-Finale grundsätzlich:

keine zusätzliche Teilnahmegebühr

an.

Abweichungen hiervon müssen bereits vor Annahme des SEC-Startplatzes ausdrücklich mitgeteilt werden.

 

7. Absage durch einen Teilnehmer

Kann ein bestätigter Teilnehmer nicht an der SEC teilnehmen, ist Passion Aufguss unverzüglich zu informieren.

Eine Absage soll in Textform erfolgen, vorzugsweise per E-Mail an:

kontakt@passion-aufguss.de

Da für qualifizierte Teilnehmer grundsätzlich keine separate SEC-Teilnahmegebühr erhoben wird, wird bei einer Absage keine pauschale Stornogebühr berechnet.

Gesetzliche Ansprüche in außergewöhnlichen Einzelfällen bleiben unberührt.

 

8. Krankheit und sonstige wichtige Gründe

Bei Krankheit, Unfall, schwerwiegenden familiären Ereignissen oder vergleichbaren wichtigen Gründen soll Passion Aufguss möglichst frühzeitig informiert werden.

Bei berechtigten Zweifeln kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden.

Bei gesundheitlicher Verhinderung genügt grundsätzlich ein Nachweis darüber, dass eine Teilnahme nicht möglich ist.

Die Offenlegung einer Diagnose ist nicht erforderlich.

 

9. Nachrückverfahren

Wird ein SEC-Startplatz frei, kann Passion Aufguss einen Nachrücker nominieren.

Die Nachnominierung erfolgt grundsätzlich anhand des Qualifikationsweges, über den der Startplatz ursprünglich vergeben wurde.

Bei einem Startplatz aus einer SAC- oder MCC-Qualifikationsveranstaltung soll grundsätzlich der nächstplatzierte noch nicht qualifizierte Teilnehmer dieser Veranstaltung berücksichtigt werden.

Ist eine solche Nachnominierung nicht möglich oder organisatorisch nicht mehr sinnvoll, kann Passion Aufguss den Platz anderweitig vergeben oder unbesetzt lassen.

Ein Anspruch auf Nachnominierung besteht nicht.

 

10. Wettbewerbsmodus

Jeder SEC-Teilnehmer präsentiert grundsätzlich zwei unterschiedliche Wettbewerbsaufgüsse:

Kategorie 1 – Showaufguss

Freie Themenwahl mit besonderem Schwerpunkt auf:

  • Kreativität,
  • Story und Dramaturgie,
  • Inszenierung,
  • Wedeltechnik,
  • Showwirkung,
  • Duft und Wärme,
  • Gastorientierung,
  • Gesamtwirkung.

Kategorie 2 – Klassisch-Moderner Aufguss / Modern Classic

Schwerpunkt auf:

  • klassischer Aufgusstechnik,
  • Wedeltechnik,
  • Wärmeverteilung,
  • Duftgestaltung,
  • Harmonie,
  • Gastorientierung,
  • Kommunikation,
  • Präzision.

Beide Kategorien sind verpflichtender Bestandteil der SEC-Gesamtwertung.

 

11. Terminierung der beiden Kategorien

Die beiden Wettbewerbsaufgüsse können am selben oder an unterschiedlichen Veranstaltungstagen stattfinden.

Die konkrete Einteilung wird durch Passion Aufguss mit dem offiziellen Veranstaltungs- und Startplan bekanntgegeben.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Startzeit oder Reihenfolge der beiden Kategorien besteht nicht.

 

12. Gewichtung der Kategorien

Die SEC-Gesamtwertung setzt sich zusammen aus:

Showaufguss: 70 %

Klassisch-Moderner Aufguss: 30 %

Um unterschiedliche Bewertungsbögen beziehungsweise unterschiedliche maximal erreichbare Punktzahlen korrekt miteinander vergleichen zu können, werden die Ergebnisse der beiden Kategorien zunächst auf ihren jeweiligen prozentual erreichten Anteil an der maximal möglichen Punktzahl umgerechnet.

Die Gesamtwertung berechnet sich anschließend nach folgender Formel:

Gesamtergebnis =
70 % des prozentualen Show-Ergebnisses
+
30 % des prozentualen Modern-Classic-Ergebnisses

Beispiel:

Showaufguss: 90 % der maximal möglichen Punkte
Modern Classic: 80 % der maximal möglichen Punkte

Gesamtwertung:

(90 × 0,70) + (80 × 0,30) = 87,00 Punkte

Damit ist gewährleistet, dass die Gewichtung unabhängig von der jeweiligen maximalen Rohpunktzahl korrekt erfolgt.

 

13. Kategorie Showaufguss – Grundkonzept

Jeder Teilnehmer entwickelt für die Kategorie Showaufguss ein eigenes, individuelles Aufgusskonzept.

Das Konzept soll insbesondere:

  • eine nachvollziehbare Idee,
  • Kreativität,
  • Originalität,
  • technische Qualität,
  • eine sinnvolle Dramaturgie,
  • eine angemessene Wärmeentwicklung,
  • Gastorientierung und
  • Sicherheit

miteinander verbinden.

Die freie Themenwahl ermöglicht sowohl erzählerische als auch abstrakte, emotionale oder musikalische Konzepte.

 

14. Showelemente

Im Showaufguss können insbesondere eingesetzt werden:

  • Musik,
  • Licht,
  • Kostüme,
  • Requisiten,
  • Storytelling,
  • vorproduzierte Sprache,
  • geeignete Soundeffekte,
  • verschiedene Wedelutensilien,
  • geeignete Räucherungen,
  • weitere sichere und zugelassene Gestaltungselemente.

Die Anzahl oder technische Aufwendigkeit von Effekten führt nicht automatisch zu einer besseren Bewertung.

Entscheidend ist ihre sinnvolle Integration in die Gesamtinszenierung.

 

15. Dauer des Showaufgusses

Die reguläre Dauer beträgt:

mindestens 12:00 Minuten

und

höchstens 15:30 Minuten.

 

16. Zeitabweichung im Showaufguss

Bei einer Unter- oder Überschreitung des regulären Zeitrahmens um bis einschließlich 60 Sekunden erfolgt ein Abzug von:

5 Punkten

von der Rohpunktzahl der Kategorie Showaufguss.

Bei einer Abweichung von mehr als 60 Sekunden erfolgt grundsätzlich eine Disqualifikation in der Kategorie.

Eine Disqualifikation in einer der beiden Pflichtkategorien führt grundsätzlich dazu, dass der Teilnehmer nicht in der SEC-Gesamtwertung platziert werden kann.

Sicherheitsbedingte Unterbrechungen und technische Störungen, die nicht vom Teilnehmer verursacht wurden, werden gesondert berücksichtigt.

 

17. Ansprache im Showaufguss

Eine eigene klassische Begrüßungs- und Sicherheitsansprache des Teilnehmers ist in der Kategorie Showaufguss nicht zwingend erforderlich.

Allgemeine sicherheitsrelevante Hinweise sowie Informationen zu den verwendeten Düften können durch das Moderationsteam erfolgen.

Storytelling und andere inhaltliche Texte können:

  • live gesprochen,
  • eingesprochen,
  • musikalisch oder
  • als Bestandteil eines vorproduzierten Soundtracks

eingebunden werden.

 

18. Verlassen der Saunakabine im Showaufguss

Die Saunakabine darf beispielsweise für einen Kostümwechsel kurzzeitig verlassen werden.

Die gesamte Zeit außerhalb der Saunakabine darf während des Showaufgusses grundsätzlich:

35 Sekunden

nicht überschreiten.

Eine erhebliche Überschreitung kann abhängig von Umfang und Wettbewerbsvorteil zu einem Punkteabzug oder zur Disqualifikation führen.

Ein aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen erforderliches Verlassen der Kabine wird gesondert beurteilt.

 

19. Kategorie Modern Classic – Grundkonzept

Der klassisch-moderne Aufguss soll die fachliche Kompetenz des Teilnehmers unabhängig von einer großen Showinszenierung sichtbar machen.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Aufgussqualität,
  • klassische Wedeltechnik,
  • kontrollierte Wärmeverteilung,
  • Duft,
  • Kommunikation,
  • Gastorientierung,
  • Harmonie,
  • Präzision.

Showelemente können unterstützend eingesetzt werden, dürfen den eigentlichen Aufguss jedoch nicht überlagern.

 

20. Klassische Wedeltechniken

Im klassisch-modernen Aufguss werden mindestens:

vier klassische Wedeltechniken

erwartet.

Entscheidend ist nicht allein ihre Anzahl, sondern insbesondere:

  • technische Sauberkeit,
  • kontrollierte Ausführung,
  • Zweckmäßigkeit,
  • Wärmeverteilung,
  • harmonische Übergänge.

Moderne beziehungsweise aus dem Showaufguss bekannte Wedeltechniken können ergänzend eingesetzt werden.

 

21. Handtücher und Hilfsmittel im Modern Classic

Der überwiegende Teil der Wedelarbeit muss mit einem Handtuch beziehungsweise geeigneten klassischen Wedeltüchern erfolgen.

Ergänzend sind insbesondere erlaubt:

  • Fächer,
  • Quasten,
  • Wenik,
  • sonstige geeignete klassische Aufgussmittel.

Fahnen beziehungsweise großflächige Showflags sind in dieser Kategorie nicht zulässig.

 

22. Dauer des Modern-Classic-Aufgusses

Die reguläre Dauer beträgt:

mindestens 10:00 Minuten

und

höchstens 15:00 Minuten.

 

23. Zeitabweichung im Modern Classic

Bei einer Unter- oder Überschreitung des regulären Zeitrahmens um bis einschließlich 60 Sekunden erfolgt ein Abzug von:

5 Punkten

von der Rohpunktzahl der Kategorie Modern Classic.

Bei einer Abweichung von mehr als 60 Sekunden erfolgt grundsätzlich eine Disqualifikation in der Kategorie.

 

24. Ansprache im Modern Classic

Die Begrüßung und Sicherheitsansprache muss durch den Teilnehmer selbst erfolgen.

Sie ist Bestandteil der Wettbewerbsleistung und zählt zur offiziellen Aufgusszeit.

Die Ansprache soll insbesondere enthalten:

  • Begrüßung der Gäste,
  • kurze Vorstellung des Aufgusses,
  • Information über die verwendeten Düfte,
  • erforderliche Sicherheitshinweise,
  • Hinweis darauf, dass Gäste die Sauna jederzeit verlassen dürfen, wenn sie sich unwohl fühlen.

 

25. Aufgussmittel

In beiden Kategorien dürfen geeignete und sichere Aufgussmittel verwendet werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • naturreine ätherische Öle,
  • geeignete Aufgusssude,
  • geeignete Kräuter,
  • Quasten beziehungsweise Wenik,
  • geeignete Räucherstoffe.

 

26. Verbotene Aufgussmittel

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • synthetische Duftöle,
  • Parfumöle,
  • ungeeignete oder nicht eindeutig identifizierbare Duftstoffe,
  • gesundheitsgefährdende Produkte.

Mentholkristalle sind in beiden SEC-Kategorien nicht zugelassen.

Der Veranstalter oder der jeweilige Saunabetrieb kann aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Betriebsgründen weitere Produkte untersagen.

 

27. Dosierung

Die Dosierung der ätherischen Öle und Aufgussmittel erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer.

Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für eine fachgerechte und sichere Dosierung.

Bei einer erkennbar gesundheitsgefährdenden Dosierung kann die Wettbewerbsleitung eingreifen.

 

28. Prüfung der Aufgussmittel

Alle während eines Wettbewerbsaufgusses vorgesehenen:

  • ätherischen Öle,
  • Sude,
  • Kräuter,
  • Räucherstoffe,
  • sonstigen Aufgussmittel

müssen spätestens:

30 Minuten vor der jeweiligen Startzeit

an der vom Veranstalter bezeichneten Stelle zur Prüfung bereitgestellt werden.

Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht zugelassene Produkte dürfen nicht verwendet werden.

 

29. Duftlisten und technische Unterlagen

Die Teilnehmer müssen die für ihre Darbietungen erforderlichen Unterlagen innerhalb der vom Veranstalter bekanntgegebenen Frist einreichen.

Für den Showaufguss gehören hierzu insbesondere:

  • vollständige Duftliste,
  • Musik beziehungsweise Audiodateien,
  • Licht- und Technikskript,
  • gegebenenfalls Informationen zu besonderen Requisiten oder Effekten.

Für Modern Classic können insbesondere erforderlich sein:

  • Duftliste,
  • Musik,
  • technische Basisinformationen.

Der jeweilige Übertragungsweg und die Frist werden vom Veranstalter bekanntgegeben.

Verspätet eingereichte technische Wünsche können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

30. Offenes Feuer und gefährliche Effekte

Offenes Feuer in der Saunakabine ist untersagt.

Ebenfalls nicht zulässig sind insbesondere:

  • Pyrotechnik,
  • explosionsgefährliche Materialien,
  • brennende Requisiten,
  • gefährliche chemische Effekte,
  • Gegenstände oder Konstruktionen, die Fluchtwege beeinträchtigen.

Räucherungen sind erlaubt, soweit sie sicher durchgeführt werden und vom Veranstaltungsort zugelassen sind.

 

31. Sicherheit hat Vorrang

Die Sicherheit von:

  • Gästen,
  • Teilnehmern,
  • Jury,
  • Mitarbeitern,
  • technischen Mitarbeitern

hat jederzeit Vorrang vor der Durchführung einer Wettbewerbsdarstellung.

Passion Aufguss beziehungsweise der Veranstaltungsort darf einen Aufguss unterbrechen oder abbrechen, wenn eine konkrete Gefahr besteht.

Eine berechtigte Sicherheitsentscheidung darf nicht zulasten der Person bewertet werden, die aufgrund einer nicht von ihr verursachten Gefahr reagieren musste.

 

32. Vorbereitungszeit

Für jeden Wettbewerbsaufguss erhält der Teilnehmer unmittelbar vor seinem Start:

15 Minuten offizielle Vorbereitungszeit.

Innerhalb dieser Zeit können insbesondere:

  • Wedeltücher,
  • Requisiten,
  • Kostüme,
  • Düfte,
  • Equipment

bereitgelegt beziehungsweise aufgebaut werden.

 

33. Vorbereitung außerhalb der offiziellen Zeit

Vollständige Testaufbauten, Proben und umfangreiche Vorbereitungen in der Wettbewerbsanlage außerhalb der zugewiesenen Vorbereitungszeit sind nicht zulässig.

Ein vorheriger Licht- oder Toncheck ist nach Absprache mit der technischen Leitung erlaubt, sofern:

  • keine vollständige Probe erfolgt,
  • kein vollständiger Showaufbau erfolgt und
  • der Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Nicht jeder geringfügige Verstoß führt automatisch zur Disqualifikation.

Die Sanktion richtet sich nach:

  • Schwere,
  • Vorsatz,
  • Auswirkungen,
  • erzieltem Wettbewerbsvorteil.

 

34. Persönliche Ausstattung

Jeder Teilnehmer ist selbst für die rechtzeitige Bereitstellung seiner persönlichen Wettbewerbsmaterialien verantwortlich.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Musik,
  • Kostüm,
  • Wedeltücher,
  • Requisiten,
  • persönliche Aufgussmaterialien.

Vergessene Materialien oder technische Probleme aus dem eigenen Verantwortungsbereich begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Verschiebung der Startzeit.

 

35. Technische Störungen

Kommt es zu einer erheblichen technischen Störung, die dem Veranstalter oder Veranstaltungsort zuzurechnen ist, entscheidet die Wettbewerbsleitung gemeinsam mit dem Jurypräsidenten über eine angemessene Lösung.

Möglich sind insbesondere:

  • kurze Unterbrechung und Fortsetzung,
  • Nichtberücksichtigung der Störung bei der Bewertung,
  • Wiederholung der Darbietung.

Die Entscheidung richtet sich nach Art, Dauer und Einfluss der Störung auf die Wettbewerbsleistung.

 

36. Helfer

Helfer dürfen während der eigentlichen Wettbewerbsdarstellung nicht aktiv wesentliche Tätigkeiten des Aufgusses übernehmen.

Insbesondere müssen durch den Teilnehmer selbst erfolgen:

  • Dosierung,
  • Aufgießen,
  • wesentliche Wedelarbeit,
  • Wärmeverteilung.

Technische Unterstützung durch das Veranstaltungsteam bleibt zulässig.

Aufbauhilfen während der offiziellen Vorbereitungszeit können nur erfolgen, soweit sie vom Veranstalter ausdrücklich zugelassen wurden.

 

37. Startreihenfolge

Die Startreihenfolge wird vom Veranstalter festgelegt beziehungsweise ausgelost.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Startzeit besteht nicht.

Änderungen können aus:

  • organisatorischen,
  • technischen,
  • gesundheitlichen oder
  • sicherheitsbedingten

Gründen vorgenommen werden.

 

38. Anwesenheitspflicht

Teilnehmer müssen zu den vom Veranstalter mitgeteilten Zeiten am Veranstaltungsort anwesend und startbereit sein.

Bei einer unverschuldeten Verspätung ist die Veranstaltungsleitung unverzüglich zu informieren.

Eine Verspätung kann abhängig von ihren Auswirkungen zu:

  • Startverschiebung,
  • Punkteabzug oder
  • Verlust des Startplatzes

führen.

 

39. Jury

Die SEC wird durch eine von Passion Aufguss eingesetzte Fachjury bewertet.

Die Jury soll aus fachlich erfahrenen Personen aus dem nationalen und internationalen Sauna- und Aufgussbereich bestehen.

Ein Jurypräsident koordiniert die Juryarbeit und dient als Ansprechpartner für regelbezogene Fragen und Einsprüche.

 

40. Unabhängigkeit der Jury

Die Jurymitglieder bewerten unabhängig anhand des festgelegten Bewertungssystems.

Persönliche Sympathien, geschäftliche Interessen und andere sachfremde Aspekte dürfen die Wertung nicht beeinflussen.

Relevante Interessenkonflikte sind gegenüber dem Jurypräsidenten beziehungsweise der Wettbewerbsleitung offenzulegen.

Über notwendige organisatorische Maßnahmen wird im Einzelfall entschieden.

 

41. Bewertungsbogen

Die Jury verwendet den für die jeweilige Saison vorgesehenen offiziellen Bewertungsbogen.

Die einzelnen Kriterien können mit Punkten bewertet werden.

Halbe Punkte können vergeben werden.

Der Bewertungsbogen soll den Teilnehmern vor dem Wettbewerb zugänglich gemacht oder in seinen wesentlichen Kriterien veröffentlicht werden.

 

42. Bewertung des Showaufgusses

Beim Showaufguss werden insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt:

Kreativität und Originalität

  • Eigenständigkeit der Idee,
  • Themenwahl,
  • Originalität,
  • konsequente Umsetzung.

Dramaturgie und Story

  • Aufbau,
  • Spannungsbogen,
  • Verständlichkeit,
  • emotionale Wirkung.

Show und Inszenierung

  • Musik,
  • Licht,
  • Kostüm,
  • Requisiten,
  • Synchronität der Elemente.

Wedel- und Aufgusstechnik

  • technische Präzision,
  • Kontrolle,
  • Vielfalt,
  • Luft- und Wärmeverteilung.

Duft und Wärme

  • Auswahl,
  • Dosierung,
  • Komposition,
  • Wärmeaufbau.

Gastorientierung

  • Wahrnehmung der Gäste,
  • Atmosphäre,
  • Empathie,
  • Gesamtwirkung in der Kabine.

Sicherheit und Hygiene

  • sicherer Materialeinsatz,
  • sichere Ofenarbeit,
  • Hygiene,
  • Zustand der Saunakabine.

Gesamteindruck

  • Stimmigkeit,
  • Emotionalität,
  • Wiedererkennungswert,
  • Gesamtqualität.

 

43. Bewertung des Modern-Classic-Aufgusses

Beim klassisch-modernen Aufguss werden insbesondere berücksichtigt:

Klassische Wedeltechnik

  • Beherrschung der Techniken,
  • Präzision,
  • Kontrolle,
  • Übergänge.

Wärmeverteilung

  • kontrollierter Wärmeaufbau,
  • gleichmäßige Luftverteilung,
  • Gastorientierung.

Duftgestaltung

  • Qualität,
  • Dosierung,
  • Harmonie,
  • sinnvoller Einsatz.

Kommunikation

  • Begrüßung,
  • Sicherheitsinformationen,
  • Gästekontakt,
  • Professionalität.

Harmonie

  • Aufbau des Aufgusses,
  • Musik,
  • Rhythmus,
  • Atmosphäre.

Kreativität

  • individuelle Handschrift,
  • moderne Elemente,
  • sinnvolle Weiterentwicklung klassischer Aufgusskultur.

Sicherheit und Hygiene

  • sichere Durchführung,
  • Hygiene,
  • Materialhandhabung.

Gesamteindruck

  • Qualität,
  • Professionalität,
  • Atmosphäre,
  • Gastwirkung.

 

44. Punktevergabe

Die Punkte werden entsprechend dem veröffentlichten Bewertungsbogen vergeben.

Soweit der Bewertungsbogen nichts anderes bestimmt, können Punkte in halben Punkteschritten vergeben werden.

Die Rohpunkte werden je Kategorie addiert.

Anschließend erfolgt die in § 12 beschriebene prozentuale Normierung und Gewichtung.

 

45. Regelabzüge

Regelbedingte Punkteabzüge werden zunächst von der Rohpunktzahl der jeweiligen Kategorie abgezogen.

Erst anschließend wird das Ergebnis auf die maximal erreichbare Punktzahl der Kategorie normiert.

Dadurch wirkt sich ein Regelabzug ausschließlich auf die Kategorie aus, in der der Verstoß erfolgt ist.

 

46. SEC-Gesamtwertung

Nach Abschluss beider Kategorien wird für jeden Teilnehmer das gewichtete Gesamtergebnis errechnet.

Die Rangliste richtet sich nach dem höchsten SEC-Gesamtergebnis.

Beispiel:

Show: 92 % × 70 % = 64,40
Modern Classic: 85 % × 30 % = 25,50

Gesamtergebnis = 89,90 Punkte

 

47. Punktgleichheit

Bei identischem SEC-Gesamtergebnis entscheidet zunächst das höhere Showaufguss-Ergebnis, da diese Kategorie 70 % der Gesamtwertung ausmacht.

Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das höhere Ergebnis im Modern Classic.

Besteht auch danach rechnerisch Gleichstand, werden zunächst die jeweils nicht gerundeten Berechnungswerte herangezogen.

Besteht weiterhin vollständiger Gleichstand, entscheidet die Jury in gemeinsamer Beratung anhand des Gesamteindrucks beider Darbietungen.

 

48. Rundung

Für die veröffentlichte Ergebnisliste kann das Gesamtergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet werden.

Für die Ermittlung der tatsächlichen Platzierung werden zunächst die ungerundeten Rechenwerte verwendet.

Damit soll verhindert werden, dass durch reine Rundung künstliche Punktgleichheiten entstehen.

 

49. Einsprüche

Die fachliche Bewertung einer Darbietung unterliegt dem Beurteilungsspielraum der Jury.

Ein Einspruch kann insbesondere erhoben werden bei konkreten Anhaltspunkten für:

  • Rechenfehler,
  • Übertragungsfehler,
  • Verwechslungen,
  • fehlerhafte Zeitmessung,
  • falsche Anwendung objektiver Wettbewerbsregeln,
  • erhebliche technische oder organisatorische Fehler.

Die rein subjektive fachliche Beurteilung eines Jurymitglieds ist grundsätzlich nicht Gegenstand eines Einspruchs.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

50. Einspruchsverfahren

Ein möglicher Regel- oder Rechenfehler soll möglichst unverzüglich nach Bekanntwerden dem Jurypräsidenten oder der Wettbewerbsleitung mitgeteilt werden.

Der betreffende Sachverhalt wird überprüft.

Festgestellte Rechen-, Übertragungs- oder Eingabefehler können korrigiert werden.

Eine bereits erfolgte Siegerehrung hindert die Berichtigung eines nachweisbaren Rechenfehlers nicht.

 

51. Transparenz und Feedback

Passion Aufguss verfolgt das Ziel einer transparenten und fachlich nachvollziehbaren Bewertung.

Teilnehmer erhalten auf Wunsch:

  • ihre eigenen Punktwerte,
  • ihre eigenen Bewertungsunterlagen,
  • nach Möglichkeit fachliches Juryfeedback.

Ein Anspruch auf Einsicht in vertrauliche Juryberatungen oder persönliche Notizen anderer Personen besteht nicht.

 

52. Disqualifikation

Eine Disqualifikation kommt insbesondere bei schweren Wettbewerbs- oder Sicherheitsverstößen in Betracht.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • vorsätzliche Manipulation,
  • erhebliche Gefährdung von Gästen oder Mitarbeitern,
  • Verwendung ausdrücklich verbotener Materialien,
  • erhebliche Zeitüberschreitung beziehungsweise -unterschreitung,
  • vorsätzliche Sabotage,
  • aktives unerlaubtes Eingreifen eines Helfers mit erheblichem Wettbewerbsvorteil,
  • schwerwiegende Missachtung einer Sicherheitsanweisung.

Soweit eine Verwarnung oder ein Punkteabzug ausreicht, soll ein milderes Mittel vorrangig eingesetzt werden.

 

53. Folgen einer Disqualifikation

Wird ein Teilnehmer in einer der beiden verpflichtenden Wettbewerbskategorien disqualifiziert, kann er grundsätzlich nicht in der regulären SEC-Gesamtwertung platziert werden.

Die bereits erzielten Punkte können zu Dokumentationszwecken erhalten bleiben, begründen aber keinen Anspruch auf eine Platzierung.

 

54. Publikumswertung

Zusätzlich zur offiziellen SEC-Wertung kann eine Publikumsabstimmung durchgeführt werden.

Diese ist von der Jurywertung unabhängig und verändert die offizielle SEC-Gesamtwertung nicht.

Der Publikumssieger kann gesondert ausgezeichnet werden.

 

55. Preise und Auszeichnungen

Die bestplatzierten Teilnehmer können:

  • Pokale,
  • Sachpreise,
  • Gutscheine,
  • Geldpreise,
  • Sonderauszeichnungen

erhalten.

Die konkreten Preise werden vor oder während der Veranstaltung bekanntgegeben.

Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachpreises besteht nicht.

 

56. Fair Play

Von allen Teilnehmern wird ein fairer, respektvoller und professioneller Umgang erwartet.

Unzulässig sind insbesondere:

  • Manipulation fremder Materialien,
  • vorsätzliche Behinderung,
  • Sabotage,
  • Bedrohungen,
  • Gewalt,
  • erhebliche persönliche Beleidigungen,
  • Belästigungen,
  • diskriminierendes Verhalten.

Die Sanktion richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.

 

57. Kritik und Meinungsäußerungen

Sachliche Kritik an:

  • dem Veranstalter,
  • der Jury,
  • dem Wettbewerb,
  • Bewertungen,
  • organisatorischen Entscheidungen

ist zulässig.

Dieses Regelwerk schränkt gesetzlich zulässige Meinungsäußerungen oder wahrheitsgemäße Erfahrungsberichte nicht ein.

Vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen, Bedrohungen und rechtswidrige Diffamierungen bleiben hiervon unberührt.

 

58. Vertrauliche Informationen

Nicht öffentliche personenbezogene Daten anderer Teilnehmer und ausdrücklich vertrauliche organisatorische Informationen dürfen nicht ohne Berechtigung veröffentlicht werden.

Interne Juryberatungen sind grundsätzlich vertraulich.

Eigene Bewertungen und öffentlich bekanntgegebene Ergebnisse sind hiervon nicht betroffen.

 

59. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der SEC können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung angefertigt werden.

Die Teilnahme an der SEC stellt keine pauschale Einwilligung zur werblichen Nutzung personenbezogener Einzelaufnahmen dar.

Soweit eine Einwilligung für bestimmte Nutzungen erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt.

Eine verweigerte Einwilligung hat keinen Einfluss auf:

  • Teilnahme,
  • Bewertung,
  • Platzierung,
  • Preisvergabe.

Aufnahmen und Veröffentlichungen, die aufgrund einer anderen gesetzlichen Grundlage zulässig sind, bleiben hiervon unberührt.

 

60. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die für das Finale erforderlichen Daten werden insbesondere verarbeitet für:

  • Teilnehmerverwaltung,
  • Organisation,
  • Kommunikation,
  • Startplanung,
  • Bewertung,
  • Ergebnisverwaltung,
  • Abrechnung.

Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Passion Aufguss.

Die Anerkennung dieses Regelwerks ersetzt keine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung.

 

61. Musik, Medien und Rechte Dritter

Teilnehmer dürfen nur Inhalte und Materialien verwenden beziehungsweise dem Veranstalter zur technischen Verwendung bereitstellen, deren Einsatz nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Dies betrifft insbesondere:

  • Musikdateien,
  • Sprachaufnahmen,
  • Bilder,
  • Videos,
  • Grafiken,
  • Logos,
  • sonstige Medien.

Soweit der Teilnehmer eigene oder eigens für ihn produzierte Inhalte bereitstellt, muss er zur entsprechenden Nutzung berechtigt sein.

Gesetzliche Lizenzierungs- und Vergütungspflichten des Veranstalters beziehungsweise Veranstaltungsortes bleiben hiervon unberührt.

 

62. Persönliche Requisiten und Eigentum

Jeder Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und Requisiten grundsätzlich selbst verantwortlich.

Passion Aufguss haftet für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände nur nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsbestimmungen.

 

63. Haftung von Passion Aufguss

Passion Aufguss haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Passion Aufguss oder seinen gesetzlichen Vertretern beziehungsweise Erfüllungsgehilfen beruhen.

Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung bei schuldhafter Verletzung:

  • des Lebens,
  • des Körpers,
  • der Gesundheit

sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

64. Haftung der Teilnehmer

Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

Dies gilt insbesondere für Schäden an:

  • Saunaeinrichtungen,
  • technischer Ausstattung,
  • Eigentum des Veranstaltungsortes,
  • Eigentum anderer Teilnehmer,
  • Eigentum sonstiger Dritter.

 

65. Gesundheitliche Teilnahmefähigkeit

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung für die körperlichen und thermischen Belastungen des Wettbewerbs einzuschätzen.

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden soll von einer Teilnahme abgesehen werden.

Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gesundheitsgefahr, kann Passion Aufguss beziehungsweise das zuständige Personal des Veranstaltungsortes eine Teilnahme oder Fortsetzung untersagen.

 

66. Veranstaltungsausfall

Muss die SEC vollständig abgesagt werden, informiert Passion Aufguss die Teilnehmer so früh wie möglich.

Da qualifizierte Teilnehmer grundsätzlich keine zusätzliche SEC-Teilnahmegebühr zahlen, entsteht daraus regelmäßig kein Anspruch auf Erstattung einer SEC-Startgebühr.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Insbesondere bei selbst gebuchten:

  • Übernachtungen,
  • Bahnfahrten,
  • Flügen,
  • sonstigen Reiseleistungen

wird empfohlen, stornierbare beziehungsweise versicherbare Angebote zu wählen.

 

67. Veranstaltungsverlegung

Muss die SEC auf einen anderen Termin verlegt werden, werden die Teilnehmer darüber so früh wie möglich informiert.

Kann ein qualifizierter Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er seinen Startplatz zurückgeben.

Eine Sanktion aufgrund der Nichtteilnahme am verlegten Termin erfolgt nicht.

 

68. Änderungen des Veranstaltungsablaufs

Passion Aufguss kann organisatorische Änderungen vornehmen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für die Teilnehmer zumutbar ist.

Hierzu gehören insbesondere Änderungen von:

  • Startzeiten,
  • Startreihenfolge,
  • Jurybesetzung,
  • Moderation,
  • technischen Abläufen,
  • Raum- und Saunazuweisungen.

Der grundlegende Wettbewerbsmodus und die festgelegte Gewichtung der beiden Kategorien dürfen nach Beginn des Wettbewerbs nicht ohne zwingenden Grund zulasten einzelner Teilnehmer verändert werden.

 

69. Änderungen des Regelwerks

Nach Bestätigung eines SEC-Startplatzes werden wesentliche Änderungen dieses Regelwerks nur vorgenommen, wenn sie aufgrund von:

  • gesetzlichen Vorgaben,
  • Sicherheitsanforderungen,
  • behördlichen Vorgaben,
  • zwingenden Anforderungen des Veranstaltungsortes,
  • vergleichbaren erheblichen organisatorischen Gründen

notwendig werden.

Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen so früh wie möglich informiert.

Rein redaktionelle Korrekturen können jederzeit vorgenommen werden.

 

70. Hausrecht

Das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes bleibt unberührt.

Den Sicherheits- und Ordnungsanweisungen von:

  • Passion Aufguss,
  • Veranstaltungsleitung,
  • technischem Personal,
  • zuständigem Personal des Veranstaltungsortes

ist Folge zu leisten.

 

71. Verhältnis zu den Regeln des Veranstaltungsortes

Zusätzlich zu diesem Regelwerk gelten insbesondere:

  • Hausordnung,
  • Saunaordnung,
  • Badeordnung,
  • Brandschutzbestimmungen,
  • Sicherheitsbestimmungen

des Veranstaltungsortes.

Bei unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen gilt grundsätzlich die strengere Sicherheitsregel.

 

72. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.

 

73. Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Sitz von Passion Aufguss als Gerichtsstand vereinbart werden.

 

74. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Passion Aufguss und einem Teilnehmer haben Vorrang vor diesem Regelwerk.

 

Passion Aufguss
Inhaberin: Michelle Aures
Brandenburger Straße 23
90579 Langenzenn
Deutschland

E-Mail: kontakt@passion-aufguss.de

Stand des Regelwerks: 12. September 2026

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